Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“

Diese Volksinitiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sind. Nach dem derzeitigen Recht besteht für schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Die Verjährung dauert aber in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers.

Der Bundesrat erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag, welcher vorsieht, dass die Verjährung der Strafverfolgung bei diesen Delikten erst ab dem Tag beginnt, an dem das Opfer mündig wird. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass jedes Opfer die Möglichkeit erhält, Klage zu erheben, sobald es in der Lage dazu ist. Dies müsste es mit rund 30 Jahren spätestens sein. Entsprechend erachte ich es zusammen mit Bundesrat, Nationalrat und Ständerat nicht als notwendig, solche Straftaten unverjährbar zu machen. Denn mit einer Regelung gemäss Volksinitiative mit diversen unklaren Begriffen würden vermutlich mehr Probleme geschaffen als gelöst. Zudem wird die Beweisführung extrem schwierig wenn nicht sogar unmöglich, wenn ein Opfer erst mit 50 oder gar 80 Jahren Strafanzeige erstattet. Das Volk hat diese Vorbehalte anders beurteilt und der Volksinitiative mit 51,2% zugestimmt.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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