Unternehmenssteuerreform II (Referendum)

 

Mit klaren Mehrheiten (Nationalrat 123 : 70; Ständerat 35 : 8) hiess das Parlament im Frühjahr 2007 die Unternehmenssteuerreform II (UStR II) gut. Dagegen ergriff die SP das Referendum.
Während sich die Unternehmenssteuerreform I von 1997 auf die Verbesserung des Holdingstandortes konzentrierte, soll das zweite Paket vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten. Ungerechtfertigte Überbesteuerungen sollen gemildert und zum Teil beseitigt werden. Insbesondere soll für Unternehmer, die mindestens 10% der Aktien einer Gesellschaft besitzen, die Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne reduziert werden. Statt dass von Fr. 100.- Unternehmensgewinn wie heute in Frutigen dem Aktionär noch knapp 40.- Franken verbleiben, werden es bei Annahme der Unternehmenssteuerreform 54.- Franken sein. So oder so muss er vom verbleibenden Betrag noch die Vermögenssteuern auf den Aktien bezahlen. Bei Linderung der Doppelbesteuerung müssen dem Unternehmen in diesem Beispiel 14% weniger Substanz entzogen werden, um per Saldo über genügend Geld zur Bezahlung der Vermögenssteuer zu verfügen. So steht der Firma mehr Geld zur Verfügung für Investitionen in Maschinen oder auch in Arbeitsplätze und Lehrstellen.

 
Daneben sind verschiedene andere Punkte in der Revision integriert, die Ärgernisse für KMUs darstellten. Es geht beispielsweise um die Erleichterung der Restrukturierung von Personenunternehmen, um Steuererleichterungen bei der Liquidation eines Unternehmens (oft fehlende persönliche Vorsorge des Unternehmers, da das Kapital im Betrieb investiert war), um Steueraufschub bei der Übertragung davon Grundstücken vom Geschäfts- ins Privatvermögen oder um die erleichterte Nachfolgeregelung. Der letzte Punkt ist besonders brisant, steht doch in den nächsten Jahren gemäss einer soeben veröffentlichten Studie von Dun & Bradstreet 52'047 in KMU-Unternehmen die Nachfolgeregelung an. Gemäss der Studie dürften in den nächsten 3-5 Jahren rund 10'000 Unternehmen eine Nachfolgeregelung nicht schaffen und die Tore schliessen. Steuerliche und administrative Erleichterungen sind deshalb dringend angesagt.
 
Die Annahme der UStR II stärkt die Wirtschaft, indem sie Unternehmertum fördert und Anreize für Investitionen schafft. Das bringt Wachstum, führt zu neuen Arbeitsplätzen und auch zu Lehrstellen. Letztlich ist dadurch auch mit insgesamt höheren Einnahmen für Bund, Kantone und Sozialversicherungen zu rechnen. Ich bat Sie, wie Bundesrat, Nationalrat und Ständerat der Vorlage zuzustimmen.
Das Schweizervolk hat die Unternehmenssteuerreform II mit 50,5% ganz knapp angenommen. Ich danke allen, die zu diesem Resultat beigetragen haben.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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