Lebenslange Verwahrung der Sexual- und Gewaltstraftäter
Die Selbsthilfegruppe „Licht und Hoffnung“ verlangt mit der am 3. Mai 2000 mit 194‘390 gültigen Unterschriften eingereichten Volksinitiative die Verwahrung von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Frühzeitige Entlassung und Hafturlaub sind ausgeschlossen. Die Behauptung der Gegner der Vorlage greift zu kurz, das revidierte Strafgesetzbuch schütze die Gesellschaft besser vor gefährlichen Straftätern als die Initiative. Es ist gut, dass das Gesetz nach verschiedenen Mordfällen, ausgeführt durch nicht therapierbare Wiederholtäter, verschärft wurde. Diese Verschärfungen werden durch die Initiative nicht in Frage gestellt. Aber die Initiative will in einem bestimmten, eng begrenzten, aber ausserordentlich folgenschweren Bereich das Strafgesetz noch präzisieren. Sie will, dass der Schutz der Öffentlichkeit, insbesondere der Kinder, uneingeschränkter Vorrang hat gegenüber Entlassungs- oder auch Urlaubsexperimenten mit schwerstkriminellen Gewalttätern, die als nicht therapierbar erkannt worden sind. Deshalb fordert sie:
Nicht therapierbare Sexual- und Gewalttäter müssen lebenslänglich verwahrt werden Die Verwahrung wird nur dann überprüft, wenn feststeht, dass der Täter keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt Hafturlaub ist für diese Tätergruppe ausgeschlossen Ich unterstütze dieses Anliegen, ist doch die Rückfallquote dieser Personengruppe sehr hoch. Dabei erachte ich es zur Verhinderung von Fehlbeurteilungen als wichtig, dass alle Gutachten zur Beurteilung der Sexual- und Gewaltstraftäter von mindestens zwei voneinander unabhängigen, erfahrenen Fachleuten unter Berücksichtigung aller für die Beurteilung wichtigen Grundlagen zu erstellen sind. Dies wird in der Initiative so verlangt. Ich habe, wie das die Delegierten der SVP Schweiz mit 398 : 18 Stimmen empfohlen haben, die Volksintitiative unterstützt und sagte entgegen dem Bundesrat und dem Parlament JA. Diese Vorlage ist am 8. Februar 04 vom Volk mit 56,2% der Stimmenden angenommen worden. Bundesrat und Parlament werden nun gefordert sein, die Initiative im Sinne des Komitees umzusetzen. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back