Steuerpaket 2001 (Kantonsreferendum, Referendum der Linken)
Im Februar 2001 hat der Bundesrat ein Steuerpaket präsentiert, das Massnahmen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung sowie bei der Umsatzabgabe und bei der Wohneigentumsbesteuerung vorsieht. Neben einer links-grünen Allianz haben 11 Kantone, darunter federführend der Kanton Bern, das Referendum gegen die vom Parlament verfeinerte Vorlage ergriffen. Es ist nicht störend, dass das Volk das letzte Wort hat. Was mich aber massiv stört ist die Verschwendung von Steuergeldern in Millionenhöhe der Kantone für Staatspropaganda.
Was will das Steuerpaket? Heiraten soll sich wieder lohnen
Die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist weitgehend unbestritten. Mit ihr wird die äusserst stossende und verfassungswidrige Mehrbelastung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren in der direkten Bundessteuer beseitigt. Das Parlament hat sich für das Modell „Teilsplitting“ entschieden. Hinzu kommen höhere Kinderabzüge, neue Haushaltsabzüge für Alleinstehende und Abzüge für Kinderbetreuungskosten. Dies führt dazu, dass künftig Familien und Alleinerziehende mit einem Einkommen bis zu Fr. 80'000.- keine direkten Bundessteuern mehr bezahlen werden.Entlastung der KMU und des Finanzplatzes
Im Bereich der Umsatzabgabe sollen die vom Bundesrat im Dringlichkeitsrecht beschlossenen Massnahmen ins ordentliche Recht überführt werden. Dadurch werden ausländische institutionelle Anleger sowie schweizerische Anlagefonds von der Umsatzabgabe befreit. Zudem werden KMU und Jungunternehmer begünstigt. Künftig wird bis zu einem Aktienkapital von Fr. 1'000'000.- keine Umsatzabgabe mehr geschuldet sein. Auch dieser Teil des Steuerpakets ist politisch unbestritten. Er bringt keine zusätzlichen Steuerausfälle und ist im Interesse des Finanzplatzes angebracht.Förderung des Wohneigentums
An der Wohneigentumsvorlage hingegen streiten sich die Geister. Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Dafür gibt es keinen Schuldzinsenabzug mehr, höchstens noch für Neuerwerber. Auch der Abzug des Unterhaltsaufwands fällt weg. Er ist im Sinne eines Anreizes für die Erhaltung der Bausubstanz nur noch für Beträge über Fr. 4000.- zulässig. Zusätzlich wird ein Bausparmodell eingeführt.Widerstand gewisser Kantone
Im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes sind die Kantone verpflichtet, den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu übernehmen. Ausgerechnet die Kantone, welche eine Steuerharmonisierung generell befürworten, wehren sich jetzt gegen diese Vorlage und haben das Kantonsreferendum ergriffen. Ihr vordergründiges Argument ist die Einmischung in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten. Hintergründig geht es aber ganz klar um reduzierte Steuereinnahmen. Pikantes Detail ist, dass die Gemeinden (Gemeindeverband), die bezüglich Einmischung und finanziellen Auswirkungen genauso betroffen sind wie die Kantone, die JA-Parole zum Steuerpaket 2001 beschlossen haben. Sie bleiben nicht bei einer statischen Betrachtungsweise der Steuerausfälle hängen, sondern für sie überwiegen die Chancen, die sich aus Wirtschaftsimpuls, abnehmender Schuldenmentalität und steigendem Wohlstand für Familien und Wohneigentümer ergeben. Ähnlich sieht es die Mehrheit der Kantone, die sich nicht am Kantonsreferendum angeschlossen haben.Widerstand der links-grünen Allianz
Gleichzeitig haben grüne und linke Kreise das Referendum ergriffen. Sie bezeichnen die Vorlage als mieterfeindlich und unsozial, wehren sich gegen jede Reduktion der Staatsquote und lamentieren von Steuergeschenken an die Reichen. Ich erinnere daran, dass es in der nationalrätlichen Debatte stets die Linken waren, die einen Systemwechsel wünschten. Die Bürgerlichen wollten das bestehende System verbessern. Einmal hat sogar die Nationalratspräsidentin Maury-Pasquier (SP) per Stichentscheid den Ausschlag für den Systemwechsel gegeben. In der Einigungskonferenz haben sich dann die Bürgerlichen gefügt.Ein Zeichen setzen gegen weiter steigende Steuern
Es wird an der Zeit, dass endlich ein kleines Zeichen gesetzt werden kann, dass wir mit der ständigen Zunahme der Staatsquote und der Steuerrate nicht mehr einverstanden sind. Der Staat ist in den letzten 10 Jahren mit durchschnittlich 4 % wesentlich mehr gewachsen als die Wirtschaft. Die Fiskalquote, d.h. die Steuereinnahmen inkl. Sozialversicherungsbeiträge, ist mit einem Zuwachs von +5,7% auf Rekordkurs der Industriestaaten. Die jetzt vorliegende Vorlage vermag den Trend zu mehr Steuern und Abgaben nicht zu brechen, höchstens zu verlangsamen. Die grössten Steuerausfälle des Steuerpakets fallen bei der Familienbesteuerung an, die an sich unbestritten ist. Die Änderung der Wohneigentumsbesteuerung tritt erst im Jahr 2008 in Kraft. Die Kantone und Gemeinden haben genügend Zeit, um sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Zudem werden die Steuerausfälle insbesondere des Kantons Bern mit den seit letztem Jahr zusätzlich ausgeschütteten Nationalbank-gewinnen und dem neuen Finanzausgleich mehr als ausgeglichen.Zusammenfassung
Die steuermässige Gleichbehandlung der Ehepaare mit den Konkubinatspaaren ist längst überfällig, eine Entlastung der Familien fair und die Abkehr von der Schuldenmentalität verbunden mit einer Förderung des Wohneigentums angezeigt. Ich bitte Sie, Bundesrat und Parlament zu folgen und das Steuergesetz 2001 anzunehmen, bzw. das von den Kantonen und von den Linken ergriffene Referendum zu bekämpfen. Ich sage JA zum Steuerpaket 2001 und bitte Sie, dasselbe zu tun.Leider wurde auch diese Vorlage im NEIN-Strudel vom 16. Mai 2004 abgelehnt und zwar mit 62% der Stimmenden. Damit hat nicht zuletzt die Regierung des Kantons Bern ein Eigentor geschossen, indem jetzt bei der Steuerinitiative der Wirtschaftsverbände ein starker Druck entsteht und ein „teurerer“ Gegenvorschlag zu erwarten ist, der sehr gute Chancen haben wird. Zudem werden die einzelnen, jetzt abgelehnten Paketteile mit grosser Wahrscheinlichkeit teurer zu stehen kommen, wenn sie einzeln daherkommen. Denn das abgelehnte Paket stellte einen Kompromiss dar. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back