Stammzellenforschungsgesetz
Der Gesetzesentwurf regelt den Umgang mit überzähligen menschlichen Embryonen, die in der Fortpflanzungsmedizin nicht mehr verwendet werden können und mit menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung. Er bezweckt, Missbräuche zu verhindern und die Menschenwürde zu schützen. Dementsprechend soll die Verwendung überzähliger Embryonen und embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen erlaubt werden. Gegen das Gesetz wurde von grünen Kreisen und von Menschenrechtsorganisationen das Referendum ergriffen. Sie lehnen jegliche Verwendung von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken ab, ungeachtet der Tatsache, dass die überzähligen Stammzellen ohnehin des Todes sind und dass deren Verwendung zu Forschungszwecken neue Möglichkeiten zur Behandlung noch unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Diabetes oder Alzheimer eröffnet. Das neue Gesetz erlässt unter Beachtung der Menschenwürde strenge Vorschriften für die Forschung, lässt aber den Spielraum offen, um medizinische Fortschritte zu erzielen bei der Bekämpfung von bisher unheilbaren Krankheiten. Ich bitte Sie, zusammen mit Bundesrat und Parlament die Gesetzesänderung anzunehmen und JA zu sagen zu dieser Vorlage. Das Volk ist dieser Argumentation gefolgt und hat dem Stammzellenforschungsgesetz mit 66,4% der Stimmenden zugestimmt. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back