Revision Mietrecht

 

Die mit dem Referendum bekämpfte Mietrechtsrevision ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“, welche im Mai 2003 vom Volk deutlich verworfen worden ist. Die Volksinitiative wollte, den Mieterschutz erhöhen und die marktwirtschaftlichen Elemente des Mietrechts weiter einschränken.

 
Kernpunkt des Gegenvorschlags ist die Abkopplung der Mietzinsen vom Hypothekarzins und ihre 100%-ige Anbindung an den Landesindex der Konsumentenpreise. Diese Anbindung ist für mich Teil des Kompromisses, denn eigentlich dürfte der Mietzins nicht auf den Kosten (Zinsen, Teuerung) basieren, sondern er müsste sich am Markt orientieren.
 
Um Mietzinsmissbräuche festzustellen, wird künftig auf Anfechtung des Mietzinses hin die Vergleichsmiete herangezogen. Der Mietzins darf 15% des Vergleichsmietzinses nicht übersteigen. Sonst ist er missbräuchlich und muss gesenkt werden.
 
Zudem darf der Mietzins basierend auf wertvermehrenden Investitionen nur um jährlich 20% erhöht werden. Dies führt zu einer gestaffelten Überwälzung der Kosten von Renovationen und ist ein gewisser Schutz für die Mieter.
 
Das revidierte Mietrecht stellt für mich einen Kompromiss dar, der in die richtige Richtung geht, jedoch in keiner Weise perfekt ist. Vielmehr müsste versucht werden, einerseits den Schritt zur richtigen Marktmiete zu vollziehen und andererseits mit geeigneten Massnahmen (Steuerpaket 2001, über welches im Mai abgestimmt wird) der Wohneigentümeranteil zu erhöhen. Dieser ist bekanntlich in der Schweiz äusserst tief.
 
Ich habe dem revidierten Mietrecht gleich wie Bundesrat und Parlament zugestimmt. Leider ist das Stimmvolk dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat die Vorlage mit 64% der Stimmen abgelehnt. Offenbar wollte es keinen neuen Automatismus der Miete an irgendeinen Index mehr. Das Parlament muss dies bei der nächsten Mietrechtsrevision berücksichtigen.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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