Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung"
(Gegenentwurf zur zurückgezogenen Prämiensenkungsinitiative SVP)
Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes endete im Herbst 2003 mit einem Scherbenhaufen. Sie fand im Parlament in der Schlussabstimmung keine Mehrheit und wurde bachab geschickt - und die Krankenkassenprämien stiegen munter weiter. Diesen Trend gilt es zu brechen. Die von der SVP lancierte Volksinitiative „für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“ verfolgte dieses Ziel.
Die Volksinitiative zielte darauf ab:
- den Leistungskatalog der Grundversicherung auf das Nötige zu beschränken
- die zusätzlichen Leistungen in einer Zusatzversicherung anzubieten
- Leistungsverträge zwischen Grundversicherern und Leistungserbringern vorzusehen
(Aufhebung Kontrahierungszwang)
- den Filz zwischen Leistungserbringern und Grundversicherern aufzuweichen und gegenseitige Beteiligungen verbieten
Das Parlament lehnte zwar die Volksinitiative ab, erarbeitete aber einen Gegenentwurf, der einzelne Anliegen der Initiative aufnimmt und Grundsätze der Krankenversicherung in der Verfassung verankern will. Daraufhin zog der Komitee die Volksinitiative zurück und unterstützt den Gegenentwurf. Zu den wesentlichen neu zu verankernden Grundsätzen gehört der Wettbewerb unter den Versicherern (Krankenkassen) und den Leistungserbringern (Spitäler, Ärzte, etc.). Dazu kommen die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen. Mit diesen Grundsätzen soll eine allgemein zugängliche Gesundheitsversorgung zu einem angemessenen Preis erreicht werden können.
- Diskutiert bei der Vorlage werden insbesondere drei Punkte:
Vertragszwang: Das Recht der Versicherten auf freie Wahl der zugelassenen Krankenkassen und der Leistungserbringer ist bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung weiterhin gewährleistet. Das Versicherungsobligatorium wird nicht ausdrücklich geregelt, aber auch nicht in Frage gestellt. Sollte dieses zum Thema werden, müsste dies mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss auf Gesetzesstufe geregelt werden.
- Monismus: Die Krankenpflegeversicherung soll wie bisher über Prämien und Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand finanziert werden. Neu sollen die Beiträge der öffentlichen Hand für die stationäre Behandlung nicht mehr an die Spitäler bezahlt werden, sondern analog der bestehenden Lösung im ambulanten Bereich an die Stellen, welche die Leistungen vergüten, also die Krankenkassen. Das System wird damit vereinheitlicht, die Leistungen der Spitäler werden aus einer Hand finanziert.
- Pflegefinanzierung: An der spitalexternen Pflegefinanzierung ändert sich nichts. Sie wurde während der ganzen Ratsdebatte nie in Frage gestellt.
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