«Zukunft mit Komplementärmedizin»

(Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin»
Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2008

Die Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ wurde am 15.9.2009 mit 138‘700 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt einen neuen Artikel 118a in der Bundesverfassung mit folgendem Wortlaut: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin“. In einer ausgiebigen Diskussion wurde ein direkter Gegenvorschlag formuliert, welcher grundsätzlich den Initiativtext übernimmt. Allerdings wird nur noch die Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangt, aber nicht mehr die „umfassende“ Berücksichtigung. Diese Formulierung erlaubt es Bund und Kantonen, vernünftige Regelungen zu finden, um die Komplementärmedizin dort zu fördern, wo sie die schulmedizinische Versorgung angepasst vervollständigt, ergänzt und verbessert.

Die Volksinitiative wurde von den Initianten zurückgezogen, nachdem der Nationalrat dem direkten Gegenvorschlag mit 152:16 Stimmen bei 24 Enthaltungen zugestimmt hat und der Ständerat mit 41 : 0 Stimmen. Ich empfehle Ihnen wie die beiden Räte, ein JA zu dieser Vorlage in die Urne zu legen.

Das Schweizervolk hat die Vorlage mit 67% der Stimmenden gutgeheissen. Es wird jetzt darum gehen, die Methoden der Komplementärmedizin den strengen gesetzlichen Kriterien nach Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu unterziehen und nur solche Methoden in der Grundversicherungen zuzulassen, welche die Anforderungen erfüllen.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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