Volksinitiative „für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“

und

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)

Im Juni 2004 ist die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gescheitert: Der Nationalrat lehnte zum zweiten Mal ab, auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten. Mit 102 zu 92 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für ein Nichteintreten aus. Dies obwohl der Ständerat zweimal beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten. Seitdem sind auf verschiedenen Ebenen neue Anläufe unternommen worden, um den Drogenkonsum zu liberalisieren. Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat im Februar 2005 in einer Kommissionsinitiative beschlossen, in einer ersten Etappe die mehrheitsfähigen Elemente der gescheiterten Revision zu verankern und in einer zweiten Phase eine Lösung für die Cannabisfrage zu suchen. Zudem wurde am 13. Januar 2006 die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» (Hanfinitiative) eingereicht. Sie deckt die zweite Etappe weitgehend ab und verlangt, die Straffreiheit für den Konsum und den Besitz von Cannabis sowie für den Erwerb für den Eigenbedarf. Zudem soll der Bund für den Anbau und Handel Vorschriften erlassen und die Werbung für Cannabis verbieten. Zum Schutz der Jungen soll der Bund geeignete Massnahmen ergreifen.

Ich empfehle Ihnen, sowohl die Volksinitiative wie auch die Gesetzesrevision abzulehnen. Die in der Volksinitiative vorgesehen Cannabislegalisierung ist ein völlig falsches Zeichen an die Jugendlichen. Es darf nicht sein, dass die Schweiz als einziges Land in Europa den Cannabiskonsum legalisiert. Sie würde damit gegen internationale Abkommen verstossen und zum europäischen Umschlagsplatz aufsteigen. Dies ist nicht erstrebenswert und ganz sicher nicht im Interesse unserer Jugend.

Auch das revidierte Betäubungsmittelgesetz führt auf den falschen Pfad. Es führt nicht zur Drogenabstinenz, wenn Amtsstellen und Fachleute von der Zeugnis- und Auskunftspflicht, aber auch der Anzeigepflicht (selbst bei strafbaren Handlungen) entbunden sind und unter das Amtsgeheimnis gestellt werden. Wie soll denn auf diese Art die Zusammenarbeit von Eltern, Drogenberatungsstellen und der Polizei gestaltet werden und wie sollen Jugendliche den Weg zurück aus dem Drogenmilieu finden.

Zudem macht das revidierte Gesetz aus der bisher befristeten Heroinabgabe als medizinische Überlebenshilfe eine unbefristete Dauereinrichtung, deren Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Die bisherigen Einschränkungen und Auflagen für die Heroinabgabe werden fallen gelassen. Bei Bedarf können die Kantone Kokain, Cannabis oder andere Betäubungsmittel an Suchtkranke abgegeben werden. Auch dies eine Bestimmung im revidierten Gesetz, die nicht akzeptabel ist.

Bundesrat und die eidgenössischen Räte empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen (NR 73:111, SR 18:19) und der Gesetzesrevision zuzustimmen (NR 114:68 bei zwölf Enthaltungen, SR 42:0).
Ich bat Sie, 2-Mal ein NEIN in die Urne zu werfen. Das Volk hat die Hanfinitiative mit 63,2% der Stimmen abgelehnt, hingegen das revidierte Betäubungsmittelgesetz mit 68% angenommen.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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