Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft, Volksinitiative
Das 2004 in Kraft gesetzte Gentechnikgesetz misst dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt grosse Bedeutung zu. Dieses Gesetz, das weltweit eines der strengsten ist, regelt umfassend die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie, ohne das Nutzpotential der neuen Technologie direkt auszuschliessen. Das Parlament hat bei der Gesetzberatung in verschiedenen Abstimmungen ein Moratorium abgelehnt. Die am 18. September 2003 eingereichte Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" verlangt erneut ein fünfjähriges Verbot für die kommerzielle Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft. Dieser neuerliche Vorstoss ist nicht nur eine unnötige politische Zwängerei, er missachtet auch den Volksentscheid zur Genschutzinitiative vom Juni 1988, bei dem ein Freisetzungsverbot vom Volk abgelehnt wurde. Ein Moratorium sendet zudem ein falsches politisches Signal an den Forschungs- und Wirschaftsstandort Schweiz aus. Weshalb soll eine Firma in diesem Gebiet noch forschen, wenn sie nicht damit rechnen kann, dass sie gute Resultate aus der Forschung auch kommerziell nutzen kann. Die ganze Gentechnologie-Diskussion ist eine sehr emotionale Angelegenheit. Es ist an der Zeit, sich sachlich mit den Pro und Kontra auseinanderzusetzen. Moratorien haben noch nie zur Lösung von Problemen beigetragen, sondern notwendige Entscheidungen zum Schaden von Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit aufgeschoben. Ich sagte NEIN zur Volksinitiative „Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ und bat Sie, dasselbe zu tun. Leider ist die Mehrheit der Stimmenden (55,7%) meinem Aufruf nicht gefolgt. Die Folgen dieses Entscheids werden langfristig zu messen sein. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back