Neue Finanzordnung (NFO)

 
Die Befugnis des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (dBSt) und der Mehrwertsteuer (MWST) sind bis Ende 2006 befristet. Die neue Finanzordnung (NFO) muss als Minimalerfordernis die entsprechenden Verfassungsbestimmungen ablösen und die Bundesfinanzen einnahmenseitig für die Zeit nach 2006 auf eine neue verfassungsmässige Grundlage stellen.
 

Die neue Finanzordnung verfolgt drei Ziele:
- Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen MWST und dBSt
- Nachführung der Bundesverfassung
- Vereinfachung und Verbesserung des Steuersystems

 

Änderungen werden einzig für die MWST und die dBSt vorgeschlagen. Konkret beinhaltet die neue Finanzordnung folgende Anpassungen der Bundesverfassung:
- Aufhebung der Befristung der MWST und der dBSt
- Aufhebung der Kapitalsteuer juristischer Personen
- Anpassung des Höchstsatzes der Gewinnsteuer juristischer Personen an den geltenden Satz
von 8,5 Prozent
- Nachführung bzw. Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur MWST

 
Mit der ersten Anpassung wird das erste der drei erwähnten Ziele angestrebt, mit der zweiten bis vierten Änderung das zweite Ziel. Das dritte Ziel bleibt pendent. Es beinhaltet insbesondere die Abschaffung des MwSt.-Satzes für den Tourismus und wird mit entsprechenden Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung gebracht. Die zur Abstimmung gelangende neue Finanzordnung ist eine schlanke Vorlage und verdient unsere Unterstützung. Ich sage JA zur Vorlage, gleich wie dies Bundesrat, National- und Ständeratrat getan haben.
 
Das Volk ist dieser Argumentation gefolgt und hat der neuen Finanzordnung mit 73,8% der Stimmenden zugestimmt.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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