Volksinitiative "Für demokratische Einbürgerungen"

Die Volksinitiative ist eine Reaktion auf zwei Bundesgerichtsentscheide aus dem Jahre 2003, welche die Gemeinden zu rechtsstaatlichen, überprüfbaren Verfahren für die Einbürgerungen verpflichten. Die Volksinitiative verlangt, dass der geltende Artikel 38 der Bundesverfassung durch einen vierten Absatz wie folgt ergänzt wird:

„Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeinebürgerrecht erteilt . Der Entscheid dieses Organs über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts ist endgültig."

Entscheide über Einbürgerungen wurden bisher demokratisch gefällt. Es war bis zum Bundesgerichtsentscheid immer unbestritten, dass es sich um politische Entscheide handelt und nicht um Verwaltungsentscheide. Die Gemeinden konnten frei bestimmen, welches Organ dafür zuständig war. Dieses System gilt es beizubehalten. Die Strukturen der Gemeinden sind zu unterschiedlich, als dass die Verfahren über einen Leist geschlagen werden können. Die Situation in Kandergrund beispielsweise ist total verschieden von der Situation in Bern. Während in der Stadt Bern irgend eine Kommission oder Verwaltungsstelle den Einbürgerungsentscheid fällen soll, von mir aus mit Rekursmöglichkeit, muss es in Kandergrund auch weiterhin möglich sein, dass die Gemeindeversammlung diesen Entscheid endgültig fällt. Die Stimmbürger müssen sich insbesondere in Gemeinden, in denen man die Leute noch kennt, unbedingt zu den Einbürgerungen äussern können.

Ich bat Sie, die Volksinitiative anzunehmen. Das Schweizervolk hat sie mit 63,7% abgelehnt. Es liegt jetzt an den Initiativ-Gegnern, welche im Abstimmungskampf stets die Bedeutung strenger Kriterien für Einbürgerungen unterstrichen haben, für eine Durchsetzung dieser Kriterien und für die Bekämpfung der Missstände zu sorgen.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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