Bildungsrahmenartikel

 

Durch Änderung verschiedener Artikel in der Bundesverfassung soll ein "Bildungsraum Schweiz" geschaffen werden, für welchen Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich sind.

 
Die Bildungslandschaft Schweiz ist eine komplexe Angelegenheit mit unterschiedlichsten Zuständigkeiten. Ziel der Vorlage ist, eine minimale Harmonisierung auf verschiedenen Stufen zu erwirken. Dabei erhält der Bund im Normalfall subsidiäre Kompetenzen und kann oder muss aktiv werden, wenn zwischen den Kantonen auf dem Koordinationsweg keine Einigkeit erzielt werden kann, so z.B. bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen.
 
Auch bei mangelnder Koordination auf Hochschulebene kann der Bund eingreifen und beispielsweise die Bundesbeiträge von der Zusammenarbeit der verschiedenen Hochschulen untereinander abhängig machen.
 
Die Vorlage stellt einen freundeidgenössischen Kompromiss dar zwischen gelebtem Föderalismus und Zentralisierung. Die ersten Entwürfe wurden von den Kantonen abgelehnt, indem diese eine zu weit reichende Kompetenzabtretung an den Bund vorsahen. Die jetzt vorliegende Fassung wird von der Erziehungsdirektorenkonferenz der Kantone mitgetragen.
 
Ich kann die Vorlage auch mittragen, selbst wenn ich gewisse Vorbehalte gegen einzelne Regelungen habe, so z.B. gegen die vorgesehene Bundesförderungsmöglichkeit der Weiterbildung. Diese liegt nach meiner Ansicht im Eigenverantwortungsbereich der Auszubildenden. Auf Gesetzesstufe wird das Parlament hier im Bedarfsfall auf die Bremse treten müssen.
 
In Gesamtwürdigung der Vorlage sagte ich JA zum Bildungsrahmenartikel. Er wurde vom Schweizervolk mit über 85% der Stimmenden angenommen.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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