Schengen / Dublin (Bilaterale II)

 
Für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten hat die Schweiz den von der SVP bevorzugten Weg der bilateralen Verhandlungen gewählt. In einem ersten Paket (Bilaterale I) wurden 1999 verschiedene Dossiers abgeschlossen. Mit den Bilateralen II werden weitere 9 Themenbereiche geregelt. Ich habe die verschiedenen Dossiers intensiv studiert und kann gewissen davon zustimmen, andere lehne ich klar ab. Eines davon ist das Dossier "Schengen/Dublin", gegen das die SVP das Referendum ergriffen hat. Am 5. Juni wird darüber abgestimmt.
 
Bei Schengen/Dublin geht es um einen Staatsvertrag über den freien Personenverkehr und über die Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Asylmigration. Ersterer fordert die grundsätzliche Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen und gewährt den Anschluss an das Schengen Informationssystem (SIS), die europaweite elektronische Fahndungsdatei. Die Dubliner Zusammenarbeit regelt die Zuständigkeit bei Asylverfahren. Wer in der EU ein Asylgesuch eingereicht hat, das abgelehnt wurde, kann dies in der Schweiz nicht mehr tun.
 
Ein Beitritt der Schweiz zu Schengen / Dublin würde für die Schweiz erstmals in ihrer Geschichte bedeuten, dass sie nicht nur den sehr umfassenden Schengen-acquis übernehmen muss, sondern auch die künftige Weiterentwicklung des EU-Rechts. Wir begeben uns auf eine Einbahnstrasse, aus welcher es kein Zurück mehr gibt. Für die EU-Befürworter ist dies wünschenswert. Es wäre ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung EU-Beitritt.
 
Doch es ist nicht nur der Souveränitätsverlust, der mich zu einem NEIN veranlasst, sondern auch der Sicherheitsverlust durch die Abschaffung der Grenzkontrollen. Selbstverständlich können nicht alle Personen, die in die Schweiz einreisen, kontrolliert werden. Doch schon nur die Tatsache, dass überhaupt kontrolliert werden kann, schreckt gewisse Kriminelle ab.
 
Weiter gibt die geforderte Angleichung des Waffenrechts zu Skepsis Anlass. Davon sind insbesondere die Sportschützen, Waffensammler und Jäger betroffen.
 
Die Visumsproblematik, welche von den Befürwortern ins Feld geführt wird, kann dadurch entschärft werden, dass das EU-Visum auch durch die Schweiz anerkannt wird. Der Zugriff der Schweiz auf das elektronische Fahndungssystem und die damit verbundene Zusammenarbeit mit der Schweiz ist auch für die EU interessant. Hier dürfte unabhängig von Schengen/Dublin eine Lösung gefunden werden. Zudem sind die wirklich gesuchten Verbrecher bei Interpool registriert, wo auch die Schweiz Zugriff hat.
 
Solange es EU-Staaten gibt, die Schengen / Dublin nicht beigetreten sind (England, Irland) besteht für die Schweiz diesbezüglich kein Handlungsbedarf. Dies umso mehr, als die EU nicht gewünscht hat, dass die Schweiz hier mitmacht. Das Dossier kam auf Verlangen der Schweiz auf die Traktandenliste.
 
Ich bat Sie, den Souveränitätsverlust unseres Landes nicht hinzunehmen und NEIN zu sagen zu diesem Dossier. Die Tourismusgebiete und die Randregionen sind dieser Bitte nachgekommen, wurden jedoch mit total 54,6% Ja-Stimmen durch die städtischen Regionen überstimmt.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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