Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda"

Wie vergangene Abstimmungen gezeigt haben, haben Bundesämter, PR- und Werbeagenturen im Auftrag und im Sinne des Bundesrates oft unter Einsatz von massiven Steuergeldern Abstimmungskampagnen mitgestaltet.

Die Volksinitiative verlangt, dass künftig die Information des Bundesrates angemessen erfolgen soll, d.h. durch eine einmalige kurze sachliche Information durch den Vorsteher des zuständigen Departements. Daneben soll eine sachliche Information mit den Erläuterungen des Bundesrates an die Stimmberechtigten abgegeben werden, in denen die befürwortenden und ablehnenden Argumente ausgewogen zu berücksichtigen sind.

Das Parlament hat am 5. Oktober 2007 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser verankert die Informationspflicht des Bundesrates und die Grundsätze für die Abstimmungsinformationen durch die Bundesbehörden in einem Gesetz. Der Bundesrat muss sachlich, transparent und verhältnismässig über die Vorlage informieren. Zudem darf der Bundesrat keine vom Parlament abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten.

Der indirekte Gegenvorschlag geht in die richtige Richtung, ist jedoch zu wenig eindeutig. Insbesondere die Tatsache, dass der Bundesrat kontinuierlich informiert, ist befremdend. Im Klartext heisst das nichts anderes, als dass er trotzdem Abstimmungskampf machen kann, statt dass er seine Haltung einmalig klar kommuniziert und dann den Abstimmungskampf den Parteien und Verbänden überlässt.

Ich bat Sie, die Volksinitiative anzunehmen. Das Schweizervolk hat sie mit 75,2% abgelehnt. Es hat offensichtlich den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments als genügend erachtet.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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