Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag

Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich unsicher im eigenen Land. Sie trauen sich im Dunkeln nicht mehr auf die Strasse. Kriminelle Banden, welche von den offenen Grenzen profitieren, gehen in der Schweiz auf Einbruchstour. Bei den schweren Straftaten ist der Ausländeranteil besonders hoch: Freiheitsberaubung/Entführung 56%, Tötungsdelikte 59%, Vergewaltigung 62%, Menschenhandel 91%, etc. 2009 waren über 70% der Gefängnisinnsassen Ausländer. Deshalb hat die SVP eine Ausschaffungsinitiative lanciert, die verlangt, dass Ausländer, welche schwere Straftaten begehen, ohne Wenn und Aber ausgeschafft und mit einer Einreisesperre von mindestens 5 Jahren belegt werden. Die Auszählung der in der Initiative erwähnten Delikte ist nicht abschliessend, sondern soll nach Annahme der Initiative durch den Gesetzgeber noch ergänzt und präzisiert werden.

Bundesrat und Parlament haben einen Gegenentwurf zur Initiative ausgearbeitet. Sie anerkennen die Problematik. Anders als bei der Initiative ist die Ausweisung hingegen nicht ein Teil der Strafe, d.h. eine automatische Konsequenz der Verurteilung. Es ist eine verwaltungsrechtliche Massnahme, gekoppelt an die Verurteilung. Je nach Höhe der Strafe (Dauer oder Geldstrafe) wird die Ausweisung verfügt. Gewisse Richter dürften deshalb geneigt sein, die Strafen tief anzusetzen, damit eine Ausweisung verhindert werden kann. Zudem ist ein Ausweisungsentscheid beim Gegenvorschlag nicht definitiv, sondern anfechtbar. Wie viele Personen dann effektiv ausgewiesen würden, ist offen. Die Justiz wird aber mit Sicherheit beschäftigt sein. Denn praktisch jede Ausweisung könnte gerichtlich mit dem Argument angefochten werden, die Wohngemeinde habe es versäumt, die Integration zu fördern und zu vollziehen. Denn wir müssen wissen, die Integration wird nach dem Gegenvorschlag neu zur staatlichen Aufgabe und bleibt nicht mehr Aufgabe der Ausländer selbst. Eine Gemeinde wird sogar eingeklagt werden können, weil sie ungenügend Integrationsprogramme anbietet. Das kann es doch wohl nicht sein! Wo der Integrationswille fehlt, nützen alle staatlich verordneten Programme nichts! Der Gegenvorschlag ist keine Alternative zur Ausschaffungsinitiative und ist klar abzulehnen – dies vor allem auch im Interesse all der Ausländer, die unsere Gesetze respektieren und mit und bei uns integriert leben. Bitte sagen Sie JA zur Initiative, NEIN zum Gegenvorschlag und kreuzen Sie bei der Stichfrage „Volksinitiative“ an – dies obschon Bundesrat und Parlament (Volksinitiative NR 92 : 82, SR 26 : 5 (10) und Gegenentwurf NR 93 : 88, SR 35 : 6 (4)) das Gegenteil empfehlen.

Das Schweizervolk ging mit mir grossmehrheitlich einig und hat die Volksinitiative mit 52.9% angenommen und den Gegenvorschlag mit 54,4% abgelehnt. Es wird nun am Parlament liegen, den Gesetzestext auszuformulieren und den genauen Deliktkatalog zu definieren.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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