Ausländer- und Asylgesetz (Referenden)
Erneut stehen wir am 24. September vor wichtigen Abstimmungen. Mit der Revision des 75-jährigen Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer sowie dem Asylgesetz soll der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte Rechnung getragen werden. Vom Parlament wurden Gesetze verabschiedet, die den aktuellen Herausforderungen der Ausländerpolitik gerecht werden und die Herausforderungen berücksichtigen, mit denen die Kantone im Vollzug der Asyl- und Ausländergesetze konfrontiert sind. Die alten Gesetze genügen nicht mehr, um den akuten Missbrauchsproblemen Herr zu werden.
Asylgesetz
Der Grundgedanke des revidierten Asylgesetzes besteht darin, dass den echten Flüchtlingen geholfen werden soll, hingegen die Wirtschaftsflüchtlinge abzuweisen sind. Von den jährlich rund 10'000 Asylgesuchen sind rund 75% missbräuchlich. Der damit verbundene Aufwand muss dringend reduziert werden. Die Attraktivität des Asyllands Schweiz muss reduziert werden, damit nur noch die echten Flüchtlinge an unserer Türe anklopfen.
Neu werden Asylverfahren direkt an den Asyl-Empfangsstellen, also bereits an der Landesgrenze abgewickelt. Das beschleunigt die Verfahren und entlastet die Kantone. Wer beispielsweise seine Identität und seine Herkunft verheimlicht und mit den zuständigen Stellen nicht kooperiert, kann neu bis zu zwei Jahre in Auslieferungshaft genommen werden. Zudem werden Asylgesuche von Personen, die keine Reise- oder Identitätspapiere vorweisen können, gar nicht mehr behandelt - es sei denn, es kann glaubwürdig nachgewiesen werden, weshalb die Papiere fehlen. Wer die Asylgründe nicht erfüllt und das Asylrecht missbraucht hat neu kein Anrecht mehr auf Sozialhilfe, sondern nur noch auf Nothilfe, also minimale Unterkunft und Verpflegung. Und dies nur dann, wenn sie bei Abklärungen zu ihrer Person und Situation konstruktiv mitwirken. Schliesslich ist der Familiennachzug für abgewiesene Asylanten, die wegen politischen Spannungen im Herkunftsland nicht sofort ausgeschafft werden können, erschwert. Neu ist Familiennachzug frühestens nach drei Jahren möglich.
Ausländergesetz
Auch das Ausländergesetz wurde revidiert. Es gilt heute nur noch für Personen von ausserhalb Europa. Mit der EU haben wir bekanntlich die Personenfreizügigkeit vereinbart. Die Zulassung von Personen ist künftig an klare Bedingungen geknüpft. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. die Bedürfnisse der Schweiz werden entscheidend mitberücksichtigt. Dabei wird die Integration von Ausländern ausdrücklich gefordert, ja kann sogar als Bedingung für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung festgelegt werden. Zudem unterbindet das neue Ausländergesetz die Zuwanderung zu unserem Sozialsystem, stoppt den missbräuchlichen Familiennachzug und bekämpft die Scheinehen.
2x JA
Sowohl Asylgesetz wie Ausländergesetz verdienen klar unsere Unterstützung, das sie dringend notwendige Verbesserungen bringen, um den wachsenden Problemen durch die Zuwanderung Herr zu werden. Ich bat Sie, mit mir zusammen, mit dem Bundesrat und mit der Mehrheit des Parlamentes 2x JA zu stimmen. Sie sind dieser Bitte mit 67,8% bzw. mit 68% der Stimmenden nachgekommen. Ich danke Ihnen.
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back