Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss vom 4.Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte zwecks Einführung der allgemeinen Volksinitiative mit 70% der Stimmenden deutlich angenommen. Ich war zusammen mit der SVP seinerzeit dagegen und soll jetzt Recht bekommen. Das seinerzeit angedachte Verfahren, wonach das Parlament entscheiden soll, ob eine allgemeine Volksinitiative als Gesetzesänderung oder als Verfassungsänderung umgesetzt werden soll, ist weder praxistauglich noch sinnvoll. Zudem wurde im Parlament erkannt, dass die mit der Gesetzesinitiative verbundene Rosinenpickerei kaum zu guten politischen Lösungen führen wird. Deshalb empfiehlt der Nationalrat mit 178 : 1 und der Ständrat mit 42 : 0 Stimmen die allgemeine Volksinitiative wieder abzuschaffen. Ich bitte Sie, sagen auch Sie JA zur Vorlage. Das Stimmvolk ist diesem Aufruf gefolgt und hat die Vorlage mit 67,9% Ja-Stimmen gutgeheissen.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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