Änderung der Volksrechte

 
Bei dieser Vorlage ging es um eine Minirevision der Bundesverfassung, indem erstens eine "allgemeine Volksinitiative" geschaffen werden soll, die nicht nur Verfassungs- sondern auch Gesetzesänderungen zulässt, sowie über Bestimmungen betreffend Staatsvertragsreferendum.
 
Die "allgemeine Volksinitiative" bringt nicht die versprochene Stärkung der Volksrechte, sondern eine Schwächung, indem das Parlament gestärkt wird. Das Parlament soll künftig entscheiden können, ob eine allgemeine Volksinitiative als Gesetzesänderung oder als Verfassungsänderung umgesetzt werden soll. Entscheidet es sich für die Gesetzesänderung, wird das Ständemehr ausgehebelt.
 
Zudem wird mit der indirekten Einführung der Gesetzesinitiative auch der Rosinenpickerei Vorschub geleistet. Ein Gesetz stellt normalerweise einen Kompromiss dar, der von allen Interessenvertretern Konzessionen erwartet. Es widerspricht unserem politischen System, dass einzelne Mosaiksteinchen aus einem Gesetzestext herausgebrochen werden können, um Maximalforderungen durchzusetzen.
 
Der Ausbau des Staatsvertragsreferendum andererseits ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Er muss jedoch erkauft werden mit dem Wegfall des fakultativen Referendums für "weitere völkerrechtliche Verträge", also Verträge, die nicht rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung nicht den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.
 
Ich habe die "Änderung der Volksrechte" abgelehnt, während der Souverän sie mit 70% angenommen hat. Es wird sich zeigen, ob wir mit Gesetzesvorlagen überflutet werden oder nicht.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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