Transplantationsmedizin

 

In der Schweiz wurden in den letzten zehn Jahren über 3700 Organe verpflanzt, und zwar ohne einheitliche Verfassungsgrundlage. Es gibt kantonale Regelungen, Bundesrecht sowie private Richtlinien von seiten der Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Dieser Zustand soll mit dem zur Abstimmung stehenden Verfassungsartikel 24decies verbessert werden. Dieser bildet die Grundlage für ein Gesetz, welches die Transplantationsmedizin im Detail regelt. Die Verfassungsbestimmung verbietet den Handel mit Organen und verpflichtet den Bund, im Rahmen der Transplantationsmedizin für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie für eine Gleichbehandlung bei der Zuteilung der Spenderorgane zu sorgen. Eine umfassende Regelung auf Bundesebene schafft die nötige Rechtssicherheit. Deshalb habe ich "JA" gesagt zur Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin.

 
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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