Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»

Vor zwanzig Jahren waren Tiere noch Tiere. Heute werden sie nicht selten vermenschlicht. Herr und Frau Schweizer geben für fast 3 Millionen Haustiere fast eine Milliarde Franken pro Jahr für Ernährung und Pflege aus. Nachdem bereits die Kirchen mit ihren Tiersegnungsgottesdiensten auf den lukrativen Vermenschlichungszug der Tiere aufgesprungen sind, wollen dies jetzt auch die Anwälte tun. Das Beistellen von Psychiatern bei Mastkälbern im Schlachthof ist eine Frage der Zeit. Ich erwarte Respekt für die Tiere und eine entsprechende Behandlung, nicht aber eine Vermenschlichung.

Das Schweizer Tierschutzrecht gehört schon heute zu den strengsten der Welt. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz werden von Amtes wegen verfolgt. Wenn heute Tierquälereien in der Schweiz immer noch vorkommen, ist dies nicht eine Frage der Gesetze, sondern des Vollzugs. Die Kantone verfügen über die notwendigen Instrumente, um den Vollzug durchzusetzen. Information, Ausbildung und Motivation der Tierhalter stehen beim Tierschutzgesetz im Vordergrund. Durch diese Massnahmen kann Tierquälerei verhindert werden. Die Tierschutzanwalt-Initiative ist diesem Konzept fremd und bringt auch für die Tiere keinen Mehrwert, da der Anwalt erst nach der Tat zum Einsatz kommt. Tierleid muss mit Prävention und Kontrolle verhindert werden, bevor es entsteht. Dafür braucht es keinen Tieranwalt und keine Aufblähung der Bürokratie. Bundesrat, Nationalrat (130 JA, 30 NEIN bei 13 Enthaltungen) und Ständerat 30 : 6 (2 Enth.) empfehlen, die Volksinitiative abzulehnen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun und ein kräftiges NEIN in die Urne zu legen. Das Schweizervolk ist dieser Empfehlung gefolgt und hat die Vorlage mit 70,5% abgelehnt.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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