Anpassung der kantonalen Beiträge an Spitalbehandlungen
Das als dringlich erklärte Gesetz über die Kantonsbeiträge an privat- und halbprivat Versicherte setzt ein Urteil des eidgenössischen Versicherungsgerichtes um. Dieses verpflichtet die Kantone, in ihren Spitälern die Grundversicherung auch bei Zusatzversicherten hälftig zu subventionieren. Allerdings würde der sofortige Vollzug des Urteils die Kantone jährlich rund 700 Mio. Franken kosten. Das Parlament hat deshalb einstimmig eine gestaffelte Einführung der Kantonsbeiträge eingeführt, wogegen die Krankenkasse Assura das Referendum ergriffen hat. 77,3% gingen mit mir einig, dass der gestaffelten Einführung der Kantonsbeiträge zuzustimmen ist. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back