Bundesbeschluss über eine Schuldenbremse
Die demokratischen Prozesse bergen die Gefahr, dass das Erreichen irgendwelcher Sondervorteile besser belohnt wird als der Versuch, die Staatsquote niedrig zu halten. Damit sei nichts gegen die Demokratie gesagt, denn es ist die beste aller möglichen Staatsformen. Doch um die Ausgabendisziplin der eidgenössischen Räte zu erzwingen, will das Parlament eine Schuldenbremse einführen. Dies ist eine in der Verfassung verankerte Ausgabenregel für die Finanzpolitik des Bundes die besagt, dass der Bund nicht mehr ausgeben darf, als er einnimmt. Sie hat das Ziel, chronisch strukturelle Defizite im Bundeshaushalt zu verhindern und auf die Dauer eine konjunkturverträgliche, antizyklische Finanzpolitik zu etablieren. Kurzfristig lässt die Schuldenbremse in Rezessionen Defizite zu, fordert aber bei guter Konjunktur Überschüsse. Mittelfristig soll die Verschuldungsquote gesenkt werden.
Bundesrat und Parlament haben, gleich wie ich empfohlen, den Bundesbeschluss über die Schuldenbremse anzunehmen, was das Volk dann auch getan hat.
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