S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelstaat

 

Die Schweiz verfügt heute mit dem 1997 verabschiedeten Bundesgesetz über eine zeitge-mässe Rechtsgrundlage zur Wahrung der inneren Sicherheit (BSWI), damit Missbrauch verhindert werden kann. Es wäre verantwortungslos, der Polizei die Möglichkeit zu nehmen, vorbeugend einzugreifen, wenn es um die Verhinderung von Straftaten und die Gefährdung der Sicherheit geht. Darum habe ich "NEIN" gesagt zur "S.o.S. - Schweiz ohne Sicherheit".

 
 
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
Back