Gleiche Rechte für Behinderte
Das im Verlaufe des letzten Jahres im Parlament behandelte Behindertengleichstellungsgesetz stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" dar. Danach sollen die Benachteiligungen von Behinderten mit gezielten Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Bauten und der Dienstleistungen beseitigt oder zumindest verringert werden. Wichtige Anliegen der Behinderten wurden in des Gesetz aufgenommen. Trotzdem haben die Behindertenorganisationen die Initiative nicht zurückgezogen.
Das Behindertengleichstellungsgesetz ist zurückhaltender formuliert als die Initiative. Bei bestehenden Bauten besteht ausser bei umfassenden Renovationen keine Verpflichtung zur Anpassung. Auch private Leistungen werden nicht erfasst, wenn keine Diskriminierung vorliegt. Hingegen hat der öffentliche Verkehr die Pflicht, seine Leistungen und Bauten behindertengerecht anzupassen. Die Volksinitiative ist abzulehnen, weil sie für die Wirtschaft und insbesondere für die Klein- und Mittelbetriebe sowie für die öffentliche Hand nicht finanzierbare Anpassungsverpflichtungen nach sich ziehen würde. Ich teile die Meinung, dass auf die Bedürfnisse der Behinderten, soweit wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll, eingetreten werden soll, jedoch mit Verstand. Das Behindertengleichstellungsgesetz bietet die Alternative. Ich bat Sie, gleich wie Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative abzulehnen und sagte NEIN zu "Gleiche Rechte für Behinderte". Das Schweizervolk hat die Volksinitiative am 18. Mai 2003 mit 62,3 % der Stimmenden abgelehnt. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back