Raumplanungsgesetz
Beim vorliegenden Gesetz wird die Frage nach den Aktivitäten gestellt, die in der Landwirtschaftszone ausgeübt werden dürfen. Nach dem bestehenden Gesetz hat nur der Bewirtschafter das Niederlassungsrecht in der Landwirtschaftszone. Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Revision zielt darauf ab, die Landwirtschaftszone für Aktivitäten zu öffnen, die nicht direkt von der Bodenbestellung abhängen. Es geht dabei insbesondere um den Umbau von Gebäuden zur Entwicklung des Wohnraums, des ländlichen Tourismus oder kommerzieller und handwerklicher Aktivitäten. Die Kleinbauern (VKMB), die Grünen und die Umweltschützer haben das Referendum gegen das neue Gesetz ergriffen.
Das revidierte Raumplanungsgesetz bringt insbesondere den Randregionen mit den starken Streusiedlungen grosse Vorteile, indem vorhandene Bausubstanz besser genutzt werden kann und der Abwanderung der Bergbevölkerung Einhalt geboten werden kann. Es ermöglicht den Landwirten, die durch die neue Landwirtschaftpolitik definierten Herausforderungen anzunehmen und einen Teil des verlorenen Einkommens mit anderen Aktivitäten wettzumachen. Es ist notwendig und sinnvoll, dass sich auch die Raumplanungsgesetzgebung der ökonomischen und sozialen Entwicklung anpasst. Deshalb habe ich "JA" gesagt zum revidierten Raumplanungsgesetz.
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