Nationalbankgewinne für die AHV (KOSA-Initiative)

 

Am 24. September stimmen wir über die KOSA-Initiative ab. Dabei geht es um die Verteilung der künftigen Nationalbankgewinne. Wenn es nach dem Willen der Initianten geht, soll die erste Milliarde aus dem jährlich ausgeschütteten Nationalbankgewinn künftig an die Kantone gehen, der Rest dem AHV-Fond zukommen. Heute erhalten die Kantone gemäss der Bundesverfassung zwei Drittel des Gewinnes, ein Drittel geht an den Bund. Neu soll der Bund nichts mehr erhalten.

 

Es ist ein Grundanliegen unserer Partei, die Sozialwerke zu sichern, auch die AHV. Dabei hat die demografische Entwicklung einen zunehmend stärkeren Einfluss auf die finanzielle Lage der AHV. Die Verlängerung der Lebenserwartung und die stetig wachsende Anzahl Rentner im Verhältnis zu den Erwerbstätigen stellen die AHV vor finanzielle Probleme. Bei der Einführung der AHV Mitte des letzten Jahrhunderts erarbeiteten 6 Erwerbstätige die AHV-Rente von einem Rentner. Rund 100 Jahre später werden es noch zwei Personen sein, welche die AHV-Rente einer Person finanzieren müssen. Um diese Probleme zu lösen, wird die Politik echt gefordert sein. Wir werden nicht darum herum kommen, die Struktur der AHV mittelfristig zu überprüfen. Sonst laufen wir die Gefahr der Kündigung des Generationenvertrags durch die Jungen.

 

Die Annahme der KOSA-Initiative reicht nicht aus, um die AHV zu sanieren. Die Erträge sind zu gering und fallen vor allem zu unregelmässig an. Im ersten Halbjahr 2006 beispielsweise wurde ein Verlust auf Fremdwährungsanlagen von 1,15 Mia. verbucht. Nur Dank dem gestiegenen Goldpreis konnten noch schwarze Zahlen geschrieben werden. Zur Zeit werden Dank dem Abbau von Ausschüttungsreserven jährlich 2,5 Mia. an den Bund und an die Kantone ausgeschüttet. Bis ins Jahr 1997 waren es noch 600 Mio., bis ins Jahr 2002 dann 1,5 Mia. Laut Modellrechnungen der Nationalbank wird der jährlich ausschüttbare Gewinne im Durchschnitt künftig in etwa 1 Mia. betragen. Somit dürfte bei vorgängiger Ausschüttung an die Kantone mit 1 Mia. Franken für die AHV relativ wenig übrig bleiben.

 

Es gibt ein Hauptargument, um die KOSA-Initiative abzulehnen: Die Unabhängigkeit der Nationalbank. Die Aufgabe der Nationalbank ist es, als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Sie hat insbesondere Preisstabilität zu gewähren. Diese erreicht sie vorab über die Steuerung des Zinsniveaus auf dem Franken-Geldmarkt, im Ausnahmefall auch durch geschickte Transaktionen auf dem Kapitalmarkt. Es ist nicht zulässig, dass die Nationalbank durch die Politik genötigt wird, zulasten der Preisstabilität möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften, damit der AHV-Fond geäufnet werden kann. Es reicht schon, wenn die Kantone regelmässige Ausschüttungen der Nationalbank-Gewinne erwarten und diese fest budgetiert haben, statt sie gewissermassen als willkommenes Geschenk zur Schuldentilgung zu verwenden.

 

Die Absicht der KOSA-Initiative, die AHV zu stärken, ist grundsätzlich richtig. Der Weg hingegen, den sie aufzeigt, ist gefährlich. Deshalb hat die SVP mit den andern Parteien einen Kompromiss gesucht und in Form eines indirekten Gegenvorschlags zur KOSA-Initiative auch gefunden. Der Bundesanteil an den Erträgen der ausserordentlichen Goldverkäufe aus den für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Reserven in der Höhe von Fr. 7 Mia. Franken soll an den AHV-Fond gehen, falls die KOSA-Initiative abgelehnt wird. Damit wäre allen gedient:

der SVP, indem ihre Gold-Initiative doch noch zu einem Drittel umgesetzt wird
den KOSA-Initianten, indem trotz Ablehnung ihrer Initiative eine Stärkung des AHV-Fonds erfolgt (Fr. 7 Mia.)
der Nationalbank, indem sie ihre Unabhängigkeit bewahrt und weiterhin die Preisstabilität in den Vordergrund ihrer Politik stellen kann
den Kantonen, indem der heutige Verteilschlüssel bis ins Jahr 2012 gilt. Der Kanton Bern würde sonst jährlich 86 Mio. weniger Geld erhalten – Geld, das er vermutlich schon fest eingeplant hat
dem Bund, indem er am Verteilschlüssel der Nationalbankgewinne beteiligt bleibt
der AHV selber, indem sie einen Zustupf von 7 Mia. aus dem Volksvermögen der für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Goldreserven erhält
der Politik, indem sie sich nicht in falscher Sicherheit fühlt, auf künftige Nationalbankgewinne spekuliert und dabei vergisst, die grundsätzlichen Probleme der AHV anzugehen.

 

Ich bat Sie, die KOSA-Initiative mit einem wuchtigen NEIN abzulehnen. Sie haben dies mit 58,3% der Stimmenden getan. Ich danke Ihnen.

 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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