Minarett-Initiative

Die Minarett-Initiative verlangt, die Bundesverfassung in Artikel 72, Abs. 3 neu wie folgt zu ergänzen: „Der Bau von Minaretten ist verboten.“

Ziel dieser Initiative ist es, bei allem Respekt für andere Religionen, das Wahrzeichen des Herrschaftsanspruchs des Islams, das Minarett, zu verbieten. Das Minarett hat keine religiöse Bedeutung und wird im Koran nie erwähnt. Auch in islamischen Ländern gibt es tausende von Moscheen, die keine Minarette haben. Ein Verbot von Minaretten beeinträchtigt die Religionsfreiheit nicht. Es bestätigt höchstens, dass wir das Symbol der Etablierung des Islams ebenso ablehnen wie die den Muslimen auferlegte Gesellschafts- und Rechtsordnung, die Scharia. Wer als Muslim bei uns leben will ist willkommen, wenn er sich unseren Gepflogenheiten und Rechtsgrundsätzen anpasst. Dies bedeutet gleiche Schulpflicht für alle (auch Turnunterricht und Schulbaden), Verzicht auf Blutrache und auf Zwangsehen. Unsere abendländische Rechtsordnung muss für alle gelten. Entsprechend hat der Islam in unseren Breitengraden keinen Herrschaftsanspruch und deshalb auch kein Recht, das Wahrzeichen des Herrschaftsanspruchs auszustellen.

Der Bundesrat und die Mehrheit des National- und Ständerats lehnen die Initiative als unschweizerisch, unverhältnismässig und diskriminierend ab. Wenn unschweizerisch, unverhältnismässig und diskriminierend bedeutet, dass wir selbstbewusst auftreten und unsere Kultur und unser Rechtssystem hochhalten, so kann ich als Befürworter der Vorlage mit diesen Vorwürfen gut leben. Darum setzen wir das richtige Zeichen: „Bis hierher und nicht weiter“! Ich bat Sie, ein JA in die Urne zu legen.

57,5% der Stimmenden, 17 Kantone und 5 Halbkantone sind diesem Aufruf gefolgt und haben die Volksinitiative angenommen. Die Verlierer streben eine juristische Beurteilung des Minarett-Verbots an, nötigenfalls vor dem europäischen Gerichtshof. Sollte es soweit kommen, dass ein europäisches Gericht einen demokratisch gefällten Volksentscheid als nichtig erklärt, müsste das Verhältnis der Schweiz zu dieser Institution ernsthaft überprüft werden.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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