Lehrstelleninitiative
Auszug aus dem Votum von H.R. Wandfluh anlässlich der NR-DebatteIch gratuliere den Initianten zu Ihrer Idee. Das ist ein toller Grundgedanke, den Sie da aufnehmen.
Alle Jugendlichen sollen das Recht haben: den Beruf zu erlernen, den sie wollen, zu dem Zeitpunkt, den sie wählen,
selbstverständlich an dem Ort, an dem sie es wünschen. Haben Sie sich aber schon die Frage gestellt, wie es mit der Praktikabilität dieses Anliegens steht? Haben sie auch festgestellt, wie realitätsfremd die Initiative ist, was sie uns kostet und wie verheerend sie sich auf das duale Bildungssystem auswirken wird? Vermutlich nicht, sonst hätten Sie die Initiative längst zurückgezogen.
Es soll ein, (ich zitiere) "Menschenrecht für alle Jugendlichen und ein Schlüssel fürs künftige Berufsleben" (Ende Zitat), geschaffen werden.
Die Initianten wollen ein einklagbares Recht auf berufliche Ausbildung einführen. Verantwortlich für ein genügendes Angebot soll der Bund und die Kantone sein. Und es dürfte wohl kaum reichen, nur ein genügendes Angebot zu erstellen. Der Mediamatikerlehrling vom Unterengadin will vermutlich nicht nach Zürich, um seine Lehre zu absolvieren. Zudem wird auch nicht danach gefragt, ob für entsprechende Berufsleute überhaupt eine Nachfrage besteht.
Wenn ich das mit einem Praxisbeispiel verdeutliche, sieht das beim Lehrstellennachweis im Kanton Bern zur Zeit folgendermassen aus:
Am 25.11.01 wurden noch 122 Köche gesucht oder 101 Elektromonteure. In Modeberufen wie Informatiker oder Elektroniker hingegen waren kaum mehr Lehrstellen offen.Wenn der Staat also die Verantwortung übernehmen soll, dass genügend Lehrstellen zur Verfügung stehen, dann muss ihm entweder das Recht zugestanden werden zu bestimmen, wer welchen Beruf erlernt (was stark an kommunistische Praxisen erinnert) oder aber er hat die gewünschten Berufe an Schulen oder in staatlichen Betrieben auszubilden. Er würde dazu verpflichtet, den Überlauf an Lehrlingen, der nicht in der Privatwirtschaft untergebracht werden kann, zu übernehmen. Die Privatwirtschaft könnte er nicht zwingen, ein genügendes Angebot an Lehrstellen anzubieten für Berufsleute, die u.U. gar nicht gebraucht werden. Die Lehrstelleninitiative würde somit klar zu einer Verstaatlichung des Berufsbildungswesens führen. Die Betriebe würden aus der Verantwortung für die Berufsbildung entlassen und vom Staat die richtige Anzahl Berufsleute zur richtigen Zeit verlangen. Und jeder Jugendliche könnte den Staat einklagen, wenn dieser ihm nicht die richtige Berufslehre anbietet. Freude an der Initiative dürften einzig die Juristen haben, denn diese Initiative ist Juristenfutter erster Klasse.
Diesem Votum aus der NR-Debatte bleibt wenig zu ergänzen. Einzig vielleicht der Hinweis auf den Berufsbildungsfond, welcher im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes eingeführt wurde. Ich habe mich in der Debatte damals gegen den Fond ausgesprochen, weil "...es im Leben noch andere Werte gibt als Geld. Die Ausbildung unserer Jugend ist zu wichtig, als dass sie auf ein rein finanzielles Problem reduziert werden darf. Wer nur Lehrlinge ausbildet um einer Geldstrafe zu entgehen, bietet keine Gewähr für eine seriöse Ausbildung. Seriös ausbilden wird nur, wer ausbilden will - nicht wer ausbilden muss". Ich bin aber im Parlament mit dieser Haltung unterlegen. Dem Anliegen der Initianten nach einem Fond ist im Berufsbildungsgesetz weitgehend Rechnung getragen worden. Sowohl Bundesrat, als auch National- und Ständerat haben die Lehrstelleninitiative deutlich abgelehnt. Ich bat Sie, dasselbe zu tun und sagte NEIN zur Lehrstelleninitiative. Das Schweizervolk hat die Volksinitiative am 18. Mai 2003 mit 68,4 % der Stimmenden abgelehnt. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back