Volksinitiative "Für eine Kapitalgewinnsteuer"
Vortrag anlässlich Delegiertenversammlung SVP Kanton Bern vom 23.10.2001

 

Einführung

Genau diejenigen Kreise, die heute für die "armen" Swissair-Privataktionäre um Bundeshilfe nachsuchen, haben 1999 die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinn-steuer eingereicht" - der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Die Initiative will, dass Kapitalgewinne von mehr als Fr. 5'000.- auf beweglichem Privatvermögen (Devisen, Wertpapieren, Beteiligungen, etc.) zu einem einheitlichen, proportionalen Satz von mindestens 20% besteuert werden. Die populistische Initiative gibt vor, den Börsenspekulanten das Handwerk legen zu wollen. Das Anliegen findet in der Bevölkerung gefährlich grosse Sympathie. Doch die grossen Börsenspekulanten trifft die Initiative gar nicht, sondern sie trifft die Kleinanleger. Die Initianten schätzen verschiedene wichtige Punkte falsch ein:

 

Kapitalgewinne werden grossmehrheitlich heute schon besteuert

Die meisten Kapitalgewinne werden schon heute besteuert oder werden bewusst nicht besteuert. Bewusst nicht besteuert werden die Kapitalgewinne, welche die Pensionskassen erzielen. Besteuert hingegen werden alle Kapitalgewinne, welche bei juristischen Personen anfallen. Auch bei privaten Investoren und Investorinnen, welche als gewerbsmässige Anleger eingestuft werden, ist der Kapitalgewinn heute schon steuerpflichtig. Die Praxis der Steuerverwaltung hat gezeigt, dass die Definition der professionellen Wertpapierhändlern sehr weit gefasst wird. Wer regelmässig und kurzfristig Börsengeschäfte abwickelt und über finanztechnische Kenntnisse verfügt, kann bereits als gewerbsmässiger Wertpapierhändler angesehen werden. Die grossen Börsenspekulanten werden also erfasst. Die neu einzuführende Steuer wird die "Amateure" erfassen, welche ab und zu mit ein paar Aktien handeln.

 

Neben Kleinaktionären sind vor allem das Gewerbe und die KMU betroffen.

Die Kapitalgewinnsteuer steht in krassem Widerspruch zum Postulat der Eigenkapi-talförderung. Die neue Steuer würde insbesondere bei Geschäftsübertragungen zu bösen Überraschungen führen. Eine familieninterne Regelung würde praktisch verun-möglicht, da der alte Eigentümer mindestens 20% des über die Jahre erzielten Wert-zuwachses an den Staat abzuführen hätte, dies nachdem der Wertzuwachs vom Unternehmen in Form von Gewinnsteuern bereits einmal besteuert worden ist.

 

Die Beschaffung von Risikokapital wird erschwert.

Beschaffung von Risikokapital ist für Kleinbetriebe ohnehin nicht ganz einfach. Warum soll ein Investor in einen Kleinbetrieb investieren, wenn die Wertvermehrung seines Investments nicht nur über die Unternehmensbesteuerung geschmälert wird, sondern zusätzlich über eine Kapitalgewinnsteuer, während er allfällige Verluste nur während dreier Jahre abziehen kann. Gewinne abschöpfen, Verluste privatisieren, das scheint die Devise der Initianten zu sein. Wobei dann, wenn es um die Verluste ihrer Klientel geht - zum Beispiel bei Swissair - sofort nach einer Verstaatlichung der Verluste gerufen wird.

 
Die Kapitalgewinnsteuer ist unergiebig
Der entstehende Administrativaufwand um die Kapitalgewinne zu erfassen, steht insbesondere in schlechten Börsenjahren in keinem Verhältnis zum Ertrag. Deshalb haben mittlerweile alle Kantone die Kapitalgewinnsteuer abgeschafft. Beim Kanton Bern sind es rund 15 Jahre her. Der damalige Finanzdirektor hat am 4. Februar 1986 vor dem Grossen Rat ausgeführt: "Volkswirtschaftlich und auch im Steuerertrag - weil sie Kapital vom Staat fernhält - kostet die Steuer mehr, als sie einbringt". Was für Bern gilt, gilt auch für den Bund. Was soll es, eine Steuer einzuführen, die mehr Aufwand verursacht als sie Ertrag bringt.
 
Der Vergleich mit dem Ausland hinkt
Die Initianten werden nicht müde darauf hinzuweisen, dass viele ausländische Staaten auch eine Kapitalgewinnsteuer kennen. Doch es wird verschwiegen, dass kein anderes Land die Kapitalgewinnsteuer mit einer Vermögenssteuer nach Schweizer Muster kombiniert. Erstens fällt die Kapitalgewinnsteuer in der Regel nach einer bestimmten Besitzesdauer weg (z.B. in Deutschland 1 Jahr) und zweitens kennen verschiedene Staaten zwar eine Kapitalgewinnsteuer nach deutschem Muster, dafür aber keine Vermögenssteuer. Die Vermögenssteuer bringt der öffentlichen Hand in der Schweiz rund 3,9 Mia Franken.
Auch das System der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen und Dividenden ist in der Schweiz einmalig. Statt neue Steuern einzuführen, müssten eigentlich Steuern eliminiert oder reduziert werden. Im Gegensatz zu den meisten andern industrialisierten Ländern hat die Fiskalquote im letzten Jahrzehnt in der Schweiz um satte 4,2% zugenommen. Wir erhielten damit hinter Deutschland die Silbermedaille. Während Deutschland und auch andere Staaten deutliche Steuersenkungsprogramme in die Wege geleitet haben, diskutieren wir hier über die Einführung von neuen Steuern! Der Wirtschaftsstandort lässt grüssen!
 
Die Kapitalgewinnsteuer ist systemwidrig
In Zusammenhang mit der Kapitalgewinnsteuer wird der Begriff der Gerechtigkeit arg strapaziert. Wir kennen für natürliche Personen die Einkommens- und die Vermögenssteuer. Während erstere Geldzuflüsse besteuert (Lohn, Zinsen, Renten, etc.), erhebt die zweite eine Abgabe auf den Vermögenswerten. Neu sollen mit der Kapitalgewinnsteuer nun bei Privatpersonen auch noch realisierte Wertzuwächse auf Wertschriften besteuert werden, dies obschon, wie bereits dargelegt, der Wertzuwachs vom Unternehmen in Form von Gewinnsteuern bereits besteuert wurde. Damit schafft die Kapitalgewinnsteuer neue Ungerechtigkeiten. Konsequenter- und gerechterweise müsste dann auch der Gewinn auf dem Verkauf eines antiken Schrankes, einer Briefmarke, eines wertvollen Bildes oder eines Reitpferdes besteuert werden.
 
Zusammenfassung
Die Kapitalgewinnsteuer bringt wenig Einnahmen und macht den Standort Schweiz unattraktiv. Sie vermischt Steuersysteme, die nicht zusammenpassen. Sie verursacht einen riesigen administrativen Aufwand auf Seiten des Staates und speziell auf der Seite der Steuerzahler. Und vor allem trifft sie die Falschen. Sie trifft den Kleinanleger aus dem Mittelstand. Sie behindert das Gewerbe und die KMU. Sie bestraft Selbstverantwortung und Vorsorge von Privatpersonen.
 
Sowohl Bundesrat wie auch ein deutliches Mehr im National- und Ständerat lehnen die Initiative gleich wie ich selber auch, ab. Das Volk ist dieser Empfehlung gefolgt.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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