Fristenregelung
Der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist neu zu regeln, denn die Situation ist unbefriedigend. Ausser bei medizinischen Indikationen ist bekanntlich die Abtreibung in der Schweiz verboten. Gemäss Schätzungen wird jedoch pro Jahr rund 13'000 Mal abgetrieben, ohne dass in den letzten 15 Jahren jemals jemand verurteilt worden wäre. Entweder werden Gesetze durchgesetzt oder aber sie sind anzupassen oder zu eliminieren. Bei der nun vorliegenden Vorlage geht es darum, dass das Recht einerseits der Praxis angepasst wird, andererseits die Praxis verschärft wird. Neu können Schwangerschaften nur noch in genau definierten Spitälern straffrei abgebrochen werden, wenn die Frau schriftlich geltend machen kann, sie befinde sich in einer Notlage. Zudem muss sie sich obligatorisch von einem Arzt ihres Vertrauens beraten lassen. Neu ist auch die Bestimmung, dass eine Abtreibung nur in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft gestattet werden darf. Der von den eidgenössischen Räten erarbeitete Kompromiss respektiert das Selbstbestimmungsrecht der Frau, ohne den Schutz des ungeborenen Lebens zu negieren. Ich bin generell gegen eine allzu liberale Handhabung in der Abtreibungsfrage und bin deshalb froh, dass mit dem neuen Gesetz die geltende Praxis verschärft werden kann und einer gewissen "Qualitätskontrolle" unterstellt wird. Ich sage JA zur Fristenregelung.
Resultat Die neue Regelung zum Schwangerschaftsabbruch wurde gemäss Empfehlung von Bundesrat und Parlament mit 72% JA-Stimmen angenommen. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back