Finanzierungsbeschluss AHV-Revision

 

Hier geht es darum, sowohl für die Invalidenversicherung wie auch für die AHV neue Geldquellen zu erschliessen. Für die IV sollen 0,8% MwSt neu erhoben werden, für die AHV 1 %. Zusammen sind das zusätzliche Steuern im Umfang von mehr als 4'000'000‘000 Franken. Bei der IV wäre Handlungsbedarf angezeigt, bei der AHV hingegen geht es vorab darum, die nicht mehr benötigten Goldreserven zur Sicherung der AHV beizuziehen. Ein entsprechender Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben liegt auf dem Tisch (2/3 AHV, 1/3 Kantone) und dürfte im Nationalrat eine Mehrheit finden. Die Frage ist, wollen wir weitere Steuern auf Vorrat erheben?

 
Die Schweiz führte im letzten Jahrzehnt mit einer Veränderung der Fiskalquote (Steuern und Abgaben) von + 5,7% des Bruttoinlandprodukts die Rangliste der OECD-Länder an. In keinem andern Land sind die Steuern und Abgaben in diesem Ausmass gestiegen. Verschiedene Länder haben sie sogar gesenkt (z.B. Schweden, Holland, Irland, Japan). Den hiesigen Trend gilt es in diesem Jahrzehnt zu brechen.
 
Ich setze mich entsprechend gegen jede Art von Steuererhöhungen zur Wehr, die nicht unbedingt nötig sind oder anderweitig kompensiert werden. Im Bereich der IV muss die 5. IV-Revision eine Entlastung bringen und schnell umgesetzt werden, bei der AHV ist vorderhand auf eine Steuererhöhung auf Vorrat zu verzichten. Unsere Wirtschaft verträgt zur Zeit keine Steuererhöhungen auf Vorrat. Deshalb sage ich NEIN zum Finanzierungsbeschluss und bitte Sie, dasselbe zu tun.
 
Das Schweizervolk ist meiner Empfehlung zu 68% gefolgt und hat den Finanzierungsbeschluss abgelehnt. Jetzt wird das Parlament gefordert sein, in einer 5. IV-Revision die aktuelle Situation im Invalidenbereich zu verbessern. Andererseits wird das Parlament schon in der nächsten Session über die Verwendung der nicht mehr für Währungszwecke benötigten Goldreserven der Nationalbank entscheiden.
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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