Revision der Bundesverfassung

 

Das Bemerkenswerteste an der neuen Verfassung ist, dass es sie gibt. Von Reformideen oder Visionen ist wenig zu spüren. Es geht letztendlich vor allem darum, der geltenden Verfassungswirklichkeit Rechnung zu tragen.

 

Die neue Verfassung stellt einen Kompromiss dar. Dies gilt für verschiedene Bereiche, die hier nicht alle erwähnt werden sollen. Beispielsweise spricht sie erstmals von Pflichten der hier lebenden Menschen gegenüber dem Staat, andererseits leistet sie der Ausdehnung der staatlichen Aufgaben Vorschub, indem deutlich erweiterte Grundrechte und Sozialziele in die Verfassung aufgenommen werden sollen.

 

Aus der Sicht der Wirtschaft ist insbesondere die Integration des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit erwähnenswert. Darüber hinaus werden Bund und Kantone auch verpflichtet, die Interessen der Gesamtwirtschaft zu wahren und für günstige Rahmenbedingungen zu sorgen.

 

In Erwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile komme ich zum Schluss, dass es 125 Jahre nach der bisher einzigen Totalrevision nichts schadet, den Verfassungstext an die heutigen Verhältnisse anzupassen. Der Verfassungsentwurf löst bei mir keine Begeisterung aus. Ich kann jedoch damit leben und sagte "JA".

 
 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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