Revision Bundespersonalgesetz
Die Ansprüche der Gesellschaft und der Wirtschaft an den Staat haben sich verändert. Um den erhöhten Anforderungen genügen zu können, braucht der Staat motiviertes und qualifiziertes Personal. Das Denken und Handeln in Zielen und Resultaten rückt noch stärker ins Zentrum des Berufsalltags. Damit der Staat ein modernes Dienstleistungsunternehmen wird, braucht er neben neuen, organisatorischen Strukturen auch ein neues Personalrecht. Dies gilt in verstärktem Masse für die Bundesbetriebe Post und SBB: Sie können mit dem bisherigen Gesetz ihre Chancen am Markt nicht wahrnehmen und ihre Trümpfe gegenüber privater Konkurrenz aus In- und Ausland nicht ausspielen. Das Gesetz sieht unter anderem die Abschaffung des Beamtenstatus und die Einführung des Leistungslohnes vor.
Das Personal der Bundesbetriebe wird rehabilitiert für die vielen Vorurteile, welche im Volk verwurzelt sind und sich in meist nicht sehr originellen Witzen niederschlagen. Arbeitswillige, kompetente, fähige Mitarbeiter können von den neuen Anstellungsbedingungen nur profitieren. Ich habe dem neuen Bundespersonalgesetz zugestimmt.
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