Bistumsartikel

 

Die Streichung des Bistumsartikels aus der Bundesverfassung war eine recht delikate Frage. Dieser Artikel entstand nach einer von der katholischen Kirche herbeigeführten Krise durch die Errichtung des Bistums Genf und sollte dazu dienen, den religiösen Friedens in unserem Lande zu erhalten. Er zwang den Vatikan, die Errichtung von Bistümern vom Staate genehmigen zu lassen.

 

Die Mehrheit des Nationalrates ist der Meinung, dass diese Bestimmung in der Verfassung überholt ist. Ich teile diese Meinung nur teilweise. Die römisch-katholische Kirche besitzt nicht nur die kirchlichen und religiösen Rechte. Durch die Anerkennung des Vatikanstaates als Staat und des Papstes als dessen weltliches Oberhaupt hat sie auch Rechte in völkerrechtlichem und staatsrechtlichem Sinn. Keinem andern Staat stehen wir das Recht zu, ohne Einwilligung der Schweiz Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulate nach eigenem Gutdünken zu errichten.

 

Meine ablehnende Haltung wird unterstützt durch die Tatsache, dass der Papst noch letztes Jahr verkündet hat, dass die allein selig machende Kirche die katholische Kirche ist und dass diese die Weltherrschaft anstrebt (Dominus Jesus). Die Vorgänge im Bistum Chur mit Bischof Haas und dem daraus resultierenden Bistum Vaduz sind auch nicht eben vertrauensfördernd. Ohne den Bistumsartikel hätten wir vermutlich heute ein Bistum Zürich, Glarus oder was auch immer - und Bischof Haas wäre immer noch in der Schweiz. Deshalb war ich der Meinung, dass wir vorläufig an der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern festhalten sollten.

 
E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com
 
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