Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)
Bei der Frage des Umwandlungssatzes im BVG geht es um die Grundsatzfrage, ob am 3-Säulenprinzip unserer beruflichen Vorsorge festgehalten werden soll oder nicht. Bekanntlich besteht die erste Säule aus der AHV. Diese wird im Umlageverfahren finanziert, d.h. die arbeitende Bevölkerung finanziert die Rente der Pensionierten. Die zweite Säule ist das BVG. Jede arbeitende Person soll seine Rente zusammen mit seinem Arbeitgeber (mindestens 50%) selber finanzieren. Bei der Pensionierung steht ein bestimmtes Alterskapital zur Verfügung, das entweder ausbezahlt oder in eine Rente umgewandelt werden kann. Schliesslich besteht die 3. Säule aus der freiwilligen, individuellen Vorsorge.
Diskussionspunkt hier ist, zu welchem Umwandlungssatz das angesparte Kapital in der zweiten Säule in eine Rente umgewandelt werden soll. Abhängig ist dieser Satz erstens von der Lebenserwartung und zweitens von der Verzinsung des angesparten Kapitals. Die Lebenserwartung steigt dank der fortschrittlichen Medizin und der gesunden Ernährung laufend an und die Verzinsung des Kapitals ist auch nicht mehr, was es einst war. Der Grundsatz, hohe Verzinsung / hoher Gewinn gleich hohes Risiko, wurde in der jüngsten Vergangenheit einmal mehr bewiesen.
Bei der letzten Anpassung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,8% wurde für das Jahr 2015 für die Pensionierten noch von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83,65 für Männer und 87,98 für Frauen ausgegangen. Aufgrund der jüngsten Statistiken müssen diese Zahlen auf 85,37 Jahre für Männer und auf 88,1 Jahre für Frauen korrigiert werden. Wird der Mindestumwandlungssatz nicht angepasst, so reicht das durchschnittlich angesparte Geld nicht aus, um die Rente bis zum Lebensende zu finanzieren. Der fehlende Betrag wird durch die Jungen zu bezahlen sein und das ist ungerecht.
Hand aufs Herz: Wenn Sie in Ihrem Jahresbudget Fr. 2‘800.- für 10 Tage Ferien mit Ihrer Familie in einem schönen Hotel in Spanien eingeplant haben, also 280.-/Tag, dann aber in der Firma 14 Tage Urlaub erhalten und diesen voll ausnützen möchten, Ihr Einkommen aber eine Budgeterhöhung nicht zulässt, was machen Sie dann? Suchen Sie ein Angebot, bei dem Sie mit Fr. 200.-/Tag auskommen, oder nehmen Sie das fehlende Geld vom Sparschwein Ihrer beiden kleinen Kinder?
Die Lasten, die wir unseren Kindern mit der AHV und anderen Sozialversicherungen aufbürden ist gross genug. Es wäre unfair ihnen auch noch die ungedeckten Kosten der zweiten Säule aufzubrummen. Bundesrat, Nationalrat (126 JA : 62 NEIN bei 6 Enthaltungen und Ständerat (35:1(6)) haben der Gesetzesänderung zugestimmt. Ich empfehle Ihnen, dasselbe zu tun und ein kräftiges JA in die Urne zu legen. Das Schweizervolk ist dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat die Vorlage mit 72,7% abgelehnt. Es wird am Parlament sein, hier eine neu, mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten und damit das bewährte Dreisäulenprinzip zu retten.
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