Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerrecht
Einige der im revidierten Asylgesetz vorgesehenen Massnahmen sind durch einen dringlichen Bundesbeschluss schon per 1.7.1998 zeitlich befristet in Kraft gesetzt worden. Dagegen wurde jedoch, wie gegen das Gesetz selber, das Referendum ergriffen. Das Ziel des Bundesbeschlusses ist es, missbräuchliches Verhalten bereits bei der Einreichung von Asylgesuchen zu bekämpfen. Dies ist im Sinne der Gerechtigkeit dringend nötig. Deshalb befürwortete ich auch den dringlichen Bundesbeschluss.
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