Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die

obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

Die Arbeitslosenversicherung dürfte auf Ende Jahr mit über 10 Milliarden Franken verschuldet sein. Die Schulden steigen täglich weiter an. Alle sind sich einig, dieses Sozialwerk muss saniert und auf gesunde Füsse gestellt werden. Die SVP hat sich in einer ersten Phase stets für eine reine Sparvorlage eingesetzt, bei welcher Fehlanreize in diesem Sozialwerk beseitigt werden, während die Linke die Sanierung über höhere Steuern und Abgaben erzielen wollte. Das Parlament hat einen Kompromisses ausgearbeitet - ein Kompromiss, der jährliche Einsparungen im Umfang von 622 Mio. Franken bringen soll und gleichzeitig Mehreinnahmen durch zusätzliche Lohnbeiträge von Fr. 647 Mio. Die SVP-Fraktion hat diesen Kompromiss mitgetragen, während die Linke und die Gewerkschaften das Referendum dagegen ergriffen haben. Die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz unterstützte die Vorlage mit 240 zu 2 Stimmen.

Die Schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) kennt im internationalen Vergleich gute Versicherungsleistungen. Sie zahlt 70 bis 80% des versicherbaren Einkommens, bietet eine Bezugsdauer von anderthalb bis zwei Jahren, verfügt über eine effiziente Vermittlung und Beratung sowie über ein grosses Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Mit der ALV muss ein Mittelweg gefunden werden zwischen einer guten sozialen Absicherung und wirksamen Anreizen zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Hier besteht heute ein Missverhältnis, das beseitigt werden muss. Ziel der Vorlage ist es, bei der Aufrechterhaltung der Grundleistungen der ALV die Lohnbeiträge der Arbeitnehmer tief zu halten und gleichzeitig die Fehlanreize zur Ausnützung der Versicherung zu verhindern.

Massnahmen auf der Ausgabenseite

Unter den ausgabenseitigen Massnahmen sollen beispielweise Beitrags- und Bezugsdauer enger aneinander gekoppelt werden. Das ist eine Massnahme gegen den Arbeitslosentourismus, indem Angestellte maximal für so viele Tage Arbeitslosengelder beziehen können, wie sie vorher auch einbezahlt haben. Die Bezugsdauer für Personen, welche keine Beiträge bezahlt haben, aber aus bestimmten Gründen trotzdem versichert sind, wird von 12 Monaten auf vier Monate gesenkt. Weiter soll die Taggelddauer für Jugendliche unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten auf 200 Taggelder begrenzt werden und die Wartefrist für den Bezug von Leistungen erhöht, abhängig von der Höhe des versicherten Verdientes bis zu maximal 20 Tagen. Die Wartefrist für den erstmaligen Bezug von Leistungen für Schul- oder Studienabgänger wird auf 120 Tagen belassen. Gemäss Statistik sind Jugendliche viel schneller als andere Altersgruppen im Arbeitsmarkt integriert. Deshalb sind all die Massnahmen für die Jugendlichen absolut vertretbar. Mit diesen Massnahmen sollen Fehlanreize beseitig und die rasche Eingliederung gefördert werden.

Massnahmen auf der Einnahmeseite

Einnahmeseitig ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge von heute 2% auf 2,2% vorgesehen bis zum maximal versicherten Lohn von Fr. 126‘000.-. Neu wird auf dem darüber hinausgehenden Lohn bis zu 315‘000.- ein Solidaritätsprozent eingeführt. Dieses Solidaritätsprozent hat nichts mit einer Versicherungsleistung zu tun, sondern ist eine zusätzliche Steuer für höhere Einkommen. Im Sinne eines Solidaritätsbeitrags ist dies vertretbar.

Wie eingangs erwähnt, erlaubt die Kombination der verschiedenen Massnahmen unter Beibehaltung der Grundleistungen sowohl die Beseitigung des strukturellen Defizits wie auch die Sanierung der aufgelaufenen Schulden. Die ausgabenseitigen Einsparungen dienen dazu, dass die künftigen Ausgaben mit den aus den ordentlichen Prämien zu erwartenden Einnahmen in etwa gedeckt werden können. Mit den Zusatzeinnahmen sollen primär die bestehenden Schulden getilgt werden. Bis diese abgebaut sind, wird es in etwa 15 Jahre dauern.

Was passiert bei einem Nein zu Vorlage. In diesem Falle ist der Bundesrat verpflichtet, die Lohnbeiträge um 0,5% auf total 2,5% heraufzusetzen und gleichzeitig das Solidaritätsprozent für Löhne bis zu Fr. 315‘000.- einzuführen. Was ausbleiben wird, ist die Beseitigung der verschiedenen falschen Anreize und damit die entsprechende ausgabenseitige Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Die Ablehnung der ALV-Vorlage würde also für die arbeitende Bevölkerung zu erneut höheren Sozialabgaben führen, sprich zu einem tieferen Nettoeinkommen und entsprechend zu geringerer Kaufkraft. Es sei daran erinnert, dass im kommenden Jahr ohnehin ein Kostenschub im Sozialversicherungsbereich auf uns zukommen wird. Die Erwerbsersatzordnung erhöht die Beiträge um 0,2 Lohnprozente. Zur Sanierung der Invalidenversicherung wird die Mehrwertsteuer um 0,4% angehoben. Und bei den Krankenversicherungen spricht man von erneuten Prämienaufschlägen von bis zu 10% auf das kommende Jahr hin. Zusätzliche übermässige Abgaben für die Arbeitslosenversicherung ist nicht das, was wir in der heutigen Konjunkturlage noch brauchen. Soll die Arbeitslosenkasse wirkungsvoll saniert werden, müssen vorab die Fehlanreize für den Bezug von Arbeitslosengeldern weg.

Der Bundesrat hat im Juni noch etwas Unruhe in den Abstimmungskampf gebracht, indem er mitteilte, dass die einnahmenseitigen Massnahmen per 1.1.2011 eingeführt werden, die ausgabenseitigen Massnahmen hingegen erst im Verlaufe des Jahres. Es war stets die gleichzeitige Einführung der beiden Massnahmenpakete geplant. Nach Intervention der SVP liess Frau Bundespräsidentin Leuthard verlauten, dass die Verwaltung alles daran setzen wird, um die Vorbereitungsarbeiten rasch abzuschliessen, damit auch die ausgabenwirksamen Massnahmen auf Jahresanfang in Kraft gesetzt werden können. Diese Antwort mag nicht ganz zu befriedigen, doch deshalb die Vorlage abzulehnen, ist keine Alternative. Ich bitte Sie, gleich wie Bundesrat und Parlament (NR: 91:64 bei 37 Enthaltungen, SR: 32:12) JA zu sagen zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Das Volk hat der Revision am 26.9.2010 mit 53,4% der Stimmenden zugestimmt. Ich danke allen, die zu diesem positiven Ergebnis beigetragen haben.

E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com

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