Revision Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) Trotz Notmassnahmen waren die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in den schwierigen 90er-Jahren kaum mehr bezahlbar. Die Notmassnahmen laufen Ende 2003 aus. Die Versicherung muss auf eine gesunde finanzielle Basis gebracht werden, wenn sie überleben will. Dabei ist insbesondere dem freien Personenverkehr mit der EU Beachtung zu schenken, welcher schrittweise eingeführt wird. Die Arbeitslosenversicherung soll für diejenigen Arbeitslosen da sein, die wirklich Schutz benötigen. Ältere Arbeitslose erhalten längere Bezüge als Jüngere. Sie haben es schwieriger, eine neue Stelle zu finden. Das gilt auch für IV- und Unfallversicherungsbezüger. Auch Verunfallte, Schwangere und Frauen nach der Geburt profitieren von der Revision. Sie erhalten neu weiter ausgebaute Leistungen, weil sie vorübergehend nicht Arbeit suchen können. Zudem gibt es für alle Arbeitslosen aktive Massnahmen zum schnellen, massgeschneiderten Wiedereinstieg ins Erwerbsleben. Je kürzer jemand arbeitslos ist, desto grösser ist die Chance, wieder eine Stelle zu finden. Andererseits müssen wir unsere Arbeitslosenkasse vor Missbrauch und Arbeitslosentourismus schützen. Ein Vergleich mit den umliegenden Staaten zeigt, dass Arbeitslose bei uns rascher Arbeitslosengelder erhalten als in den umliegenden Ländern. Von diesen kennt einzig Frankreich eine ähnlich kurze Wartezeit, hingegen ist dort die Bezugsdauer auf 7 Monate beschränkt(CH 18-24 Mte.) und die Höhe der Auszahlung beträgt 40 - 57%
(CH: 70-80%).Zudem wird mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge das Totalisierungsprinzip gelten. In einem andern EU-Land zurückgelegten Versicherungszeiten müssen mitberücksichtigt werden, wenn es um die Berechnung der Mindestbeitragszeit geht. Neben der Dauer für das Erlangen der Arbeitslosenberechtigung spielt selbstverständlich auch die Höhe der ausbezahlten Entschädigung eine Rolle. Je höher die Bezüge, desto attraktiver. Lebenskünstler aus dem EU-Raum seien höflich eingeladen, unsere Arbeitslosenkasse zu plündern, wenn wir nicht Schranken einbauen, wie sie im neuen Gesetz vorgesehen sind. Eine ETH-Studie schätzt das Potential für den Arbeitslosentourismus auf bis gegen eine halbe Milliarde Franken - eine Betrag, den die in der Schweiz Erwerbstätigen zu bezahlen haben. Schliesslich ist der Wegfall der Notmassnahmen und der Übergang zur Normalität mit einer Reduktion der Lohnabzüge für alle Erwerbstätigen verbunden. Der Lohnabzug wird von 3 auf 2% reduziert. Am Monatsende bleibt somit allen mehr zum Leben - gerade in der heutigen Zeit der laufend steigenden Krankenversicherungs- prämien eine willkommene Entlastung. Allerdings hat der Bundesrat die Möglichkeit, bei Bedarf, d.h. in Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit, für höhere Einkommen wieder einen Solidaritätsbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag wurde mit den Notmassnahmen bereits eingeführt, ist aber bis Ende 2003 befristet. Er betrifft Einkommen zwischen Fr. 106'800 und Fr. 267'000.-, welche nicht mehr versicherbar sind, auf denen aber Prämien zu bezahlen sind. Ein Gedanke, der dem Versicherungsprinzip grundsätzlich widerspricht, in Notzeiten aber vertretbar ist. Das revidierte Arbeitslosengesetz stellt einen Kompromiss dar, der gezielt Leistungen an die wirklich Bedürftigen leistet, wobei dem freien Personenverkehr mit der EU Rechnung getragen wird. Deshalb sage ich JA zum revidierten Arbeitslosengesetz. Resultat Das Schweizervolk hat, wie ich das empfohlen habe, mit 56,1% der Stimmenden zugestimmt. Besten Dank. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back