Ja zur 5. IV-Revision
Seit Jahren steigt die Zahl der IV-RentenbezügerInnen stetig an. Immer jüngere Personen werden vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Auffallend ist, dass der Anteil der IV-Rentner aus psychischen Gründen oder aufgrund von Rückenschmerzen/Kopfweh/Schleudertrauma rasant zugenommen hat. In diesen Fällen ist die Schwierigkeit des Nachweises und damit die Missbrauchsquote besonders hoch. Fast jede zweite IV-Rente, die in den letzten Jahren neu gesprochen wurde, ging an einen Ausländer. Zehntausende von Ausländern beziehen eine Schweizer IV-Rente in ihrem Heimatland. Invaliditätsschwindel muss bekämpft und bestraft werden.
Klare Anzeichen, dass Missbrauch betrieben wird, zeigt auch die unterschiedliche Invaliditätsrate in den Kantonen. Kantone, in denen am wenigsten Ärzte praktizieren, sind die Leute am gesündesten. Beispielsweise sind im Kanton Basel-Stadt 9% der erwerbstätigen Bevölkerung invalidisiert. Im Kanton Nidwalden jedoch nur knapp über 3%. Diese Unterschiede lassen sich nicht nur mit der Basler Chemie begründen. Die Entwicklung der vergangen Jahre hatte zur Folge, dass die Einnahmen der Versicherung mit den Ausgaben längst nicht mehr mitzuhalten mögen. Die aktuellen Schulden der IV belaufen sich auf rund 10 Mia. Franken. Jährlich kommen zwei Milliarden dazu. Das Parlament hat das IV-Gesetz revidiert, um diesen Trend zu brechen. Die 5. IV-Revision entlastet die IV in den kommenden Jahren mit durchschnitt 100 – 300 Mio. Franken pro Jahr. Erreicht wird dies im Wesentlichen mit einer Senkung der Anzahl Neurenten um 20 Prozent. Die Senkung wird erzielt mit einer frühzeitigen Erfassung arbeitsunfähiger Personen und neuen Frühinterventionsmassnahmen sowie mit verstärkten weiteren Massnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Zudem tragen gezielte Leistungseinschränkungen zur finanziellen Entlastung bei und reduzieren das Missbrauchspotential. Die Revision sollte 2007 in Kraft treten. Links-grüne Kreise haben das Referendum gegen diese Gesetzesrevision erhoben. Sie sehen darin ein Sozialabbauprogramm, das sie nicht mittragen wollen. Tatsache ist aber, dass die mit der 5. IV-Revision beschlossenen Massnahmen nicht ausreichen, um die IV zu sanieren. Es braucht eine 6. IV-Revision, um die strukturellen Probleme der Versicherung zu beseitigen. Ich bat Sie, zusammen mit Bundesrat und der Mehrheit des Parlaments dieser wichtigen Gesetzesvorlage zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass die IV-Renten an diejenigen Personen gehen, die sie echt nötig haben. Sie sagten mit 59,1% der Stimmenden JA zum revidierten Invalidengesetz. Ich danke Ihnen. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back