11. AHV-Revision
Mit der 11. AHV-Revision werden bekanntlich zwei Ziele verfolgt. Erstens wird der veränderten Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung getragen und zweitens dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität beim Altersrücktritt. Die aus den Beratungen hervorgegangenen Ergebnisse zielen in die richtige Richtung. Die finanziellen Vorgaben des Bundesrates konnten allerdings nur etwa zu 60% erfüllt werden. Mit der Einführung des Renteneinheitsalters ab 2009 wird ein gleichstellungspolitisches Postulat erfüllt. Auf eine Abfederung der Rentenkürzungen im Falle eines Rentenvorbezugs wurde weitgehend verzichtet. Die AHV hat nicht die Funktion, die erleichterte Frühpensionierung zu ermöglichen, sondern sie soll von der Definition her das Existenzminimum mit einer einfachen Altersrente sicherstellen. Weitere Leistungen gehören zur 2. oder zur 3. Säule.
Speziell bei der Flexibilisierung des Rentenalters bringt die Revision namhafte Vorteile, indem beispielsweise ab Alter 59 eine Teilbezugsrente für beide Geschlechter möglich sein wird oder indem das Vorbezugsalter von zwei auf drei Jahre möglich wird. Die Frauen können somit wie bisher mit 62 in Pension gehen. Schliesslich werden die Familien mit Kindern künftig bevorteilt, indem die Waisenrente von 40 auf 60% erhöht wurde auf Kosten der Witwenrente, die in entsprechendem Umfang gekürzt wird. Eine Familie mit einem Kind erhält künftig gleichviel wie bisher, bei mehreren Kindern sind die Hinterlassenenleistungen in der Summe grösser. Die Witwenrente für kinderlose Frauen wird in etwa der bisherigen Regelung der Witwerrente angepasst. Im Klartext erhält eine Witwe nur noch eine Hinterlassenenrente, falls sie Kinder unter 18 Jahren hat. Dieses Modell beinhaltet eine Übergangsfrist von 17 Jahren und somit eine Besitzstandsgarantie für derzeitige Witwen. Ein Aktionskomitee unter Federführung der SP hat gegen das revidierte Gesetz das Referendum ergriffen. Die Linken sprechen von einem Sozialabbau und sind sich der finanziellen Situation unseres wichtigsten Sozialwerkes nicht bewusst. Sie wollten in der parlamentarischen Debatte die AHV weiter massiv ausbauen und die Leistungen durchwegs verbessern, ohne sich bewusst zu sein, wer die Leistungsverbesserungen bezahlen soll. Dieses Vorgehen ist verantwortungslos. Ich bat Sie, wie das Bundesrat und Parlament vorgeschlagen hatten, die 11. AHV-Revision im Interesse der langfristigen Sicherung unseres wichtigsten Sozialwerks anzunehmen. Das Schweizervolk hat die Vorlage am 16. Mai 2004 mit 68% NEIN-Stimmen abgelehnt. Ich bedaure dies sehr. Es wird jetzt darum gehen, nach anderen Lösungen zur langfristigen Sicherung der wichtigsten Altersversicherung, der AHV, zu suchen. E-Mail: hansruedi.wandfluh@wandfluh.com Back